Die DB verfolgt eine deskriptive Namingstrategie. Das bedeutet, wir benennen sämtliche Angebote und Produkte rein beschreibend und bevorzugt in deutscher Sprache. Diese verbindliche Vorgabe ist eine logische Folge unserer Dachmarkenstrategie und stärkt die Marke DB. Nur in Ausnahmefällen sind nach Rücksprache mit dem Markenmanagement nicht beschreibende bzw. andersprachlige Namen möglich.
Beschreibende Produkt- und Angebotsnamen bieten signifikante Vorteile und erhöhen die Erfolgswahrscheinlichkeit deines Projekts:
Produktnamen müssen in der Regel aufwändig rechtlich abgesichert werden und verursachen dadurch interne und externe Aufwände. Vor diesem Hintergrund können die Kosten für eine professionelle Markenrecherche nur für maximal zwei Namensvorschläge je Projekt von der Markenführung (GNM 12) übernommen werden. Auch sollten nur solche Vorschläge geprüft werden, die bei Rechtssicherheit eine hohe Umsetzungswahrscheinlichkeit hätten.
Zusätzlich zur Markenrecherche entstehen Anmeldegebühren für die Registrierung im Markenregister.
Besonderes teuer sind rechtliche Auseinandersetzung mit dritten Personen oder Unternehmen, die nicht selten in Folge einer Anmeldung im Markenregister entstehen. Im Extremfall können solche Konflikte zur Einschränkung oder gar dem Verlust des Namens führen. Das versuchen wir jedoch stets durch eine professionelle Markenrecherche vorab zu vermeiden. Achtet bitte darauf, dass Namensvorschläge erst dann intern oder extern kommuniziert werden, wenn eine hohe Rechtssicherheit besteht.
Der Name eines Produktes oder eines Angebots ist keine Marke und soll auch nicht wie eine Marke verwendet werden. Es gibt sehr bekannte Produkte und Angebote im Konzern, die sich dennoch der Marke DB unterordnen und die nicht ohne die Marke DB in der Kommunikation verwendet werden können. Ein Beispiel hierfür ist das Bikesharing-Angebot „Call a Bike“.
Für die visuelle Darstellung von Namen stehen gegebenenfalls die Prinzipien der Zusatzmarkierung zur Verfügung (Link). Bitte prüfe, ob hierfür alle Voraussetzungen erfüllt sind. Darüber hinaus sind keine gestalterischen Elemente wie Logos oder Signets zulässig. Auch visuelle Effekte wie die Veränderung der, für Zusatzmarkierungen definierten, Schrift (Art, Größe, Farbe etc.) sind nicht zulässig. Namen werden grundsätzlich groß, ohne Mittelversalien und ohne Zahlen geschrieben. Bei Namen, die aus mehreren Wörtern oder Wortteilen bestehen, ist zu prüfen, ob Leerzeichen oder Bindestriche zur Abtrennung sinnvoll sind.
Ausnahmen von diesen Regelungen sind grundsätzlich mit der Markenführung abzustimmen.
Die Namensgebung für Konzern-Gesellschaften folgt prinzipiell den gleichen Regeln, ist im Einzelfall aber auch mit der Markenführung abzustimmen.
Die Markenführung unterstützt gerne beim kreativen Entwicklungsprozess von Namen, insbesondere bei der Steuerung spezialisierter Agenturen, mit denen wir auch in der Vergangenheit schon erfolgreich zusammengearbeitet haben. Sofern keine Agentur zum Einsatz kommen soll, bewerten wir die Namensideen, die direkt aus dem Geschäftsfeld kommen, gerne nach den o,g, strategischen und rechtlichen Parametern. Anfragen und Freigaben diesbezüglich bitte über marke@deutschebahn.com und/oder markenrecht@deutschebahn.com.
Häufig werden im Zusammenhang mit neuen Namen auch Domains nachgefragt. Bitte beachtet hierbei die Domainstrategie des Konzerns sowie die entsprechenden Prozesse, die ebenfalls von der Markenführung verantwortet werden.
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