Konzernmarketing im Überblick

Markenrechtliche Informationen

Verwendung des DB-Logo durch Dritte

Sie sind Geschäftspartner oder Lieferant der Deutsche Bahn AG und möchten auf Ihrer Homepage oder in externen Medien Ihre Zusammenarbeit durch Verwendung der geschützten Marke „DB“ kenntlich machen?Dann wenden Sie sich bitte schriftlich an markenrecht@deutschebahn.com. Im Idealfall bitten wir darum, einen Ihrer direkten Ansprechpartner einzukopieren. Sie erhalten dann von uns eine schriftliche Lizenz zur Verwendung des Logos zu Referenzzwecken.

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Good to know: Der Lebenszyklus einer Marke

Bevor ein Begriff rechtlich als Marke angemeldet wird, sollte dringend eine Prüfung erfolgen, ob der Begriff nach dem Markenrecht schutzfähig ist und ob bereits ähnliche Marken registriert sind.Wenn diese Prüfung erfolgt ist, wird zusammen mit der Fachabteilung geprüft, für welches Territorium und für welche Waren- und Dienstleistungen die Marke geschützt werden soll. Wenn die Marke sodann z.B. bei dem europäischen Markenamt angemeldet ist, folgt nach der Veröffentlichung eine dreimonatige Frist, in welcher Dritte Widerspruch gegen die neu angemeldete Marke einlegen können. Bis eine Marke dann final registriert ist, vergehen deshalb gut und gerne 6-12 Monate. Eine eingetragene Marken genießt dann 10 Jahre Schutz. Rechtzeitig vor Ablauf dieser 10 Jahre kommen wir auf Sie zu und prüfen, ob eine kostenpflichtige Verlängerung um weitere 10 Jahre gewünscht und notwendig ist.

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Kontakt

Britta Blahnik und Geraldine Schäfer stehen Ihnen gern als Ansprechpartnerinnen für alle Fragen rund um Marken, Designs und Lizenzen zur Verfügung, am besten unter der Mailadresse: markenrecht@deutschebahn.com