Lizenzvereinbarung über die Nutzung der DB Type Schriftenfamilie

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Artikel: Lizenzvereinbarung über die Nutzung der DB Type Schriftenfamilie

Stand: 01/2022

Präambel

Die Deutsche Bahn AG, Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin („DB“) und die mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen („Konzernunternehmen“) nutzen zur Wahrung eines einheitlichen Unternehmensauftritts die von Prof. Erik Spiekermann entworfene, exklusive Schriftenfamilie DB Type („DB Type“). Die DB Type werden auf dem DB-Marketingportal zur Verfügung gestellt.

Die nachfolgende Lizenzvereinbarung regelt die Einräumung von Nutzungsrechten an der DB Type:

§ 1 Anwendungsbereich; Allgemeines

  1. Diese Lizenzvereinbarung regelt die Nutzung der DB Type durch externe Anwender, die auf dem DB-Marketingportal registriert sind und die für die DB oder für Konzernunternehmen aufgrund eines Auftragsverhältnisses als Auftragnehmer bzw. Dienstleister tätig werden und die DB Type in diesem Zusammenhang nutzen („Anwender“). Eine Lizenzvereinbarung mit Dritten, die nicht in einem Auftragsverhältnis mit der DB oder einem Konzernunternehmen stehen, ist nicht möglich.
  2. Mit dem Download des Schriftenpakets stimmt der Anwender dieser Lizenzvereinbarung zu.
  3. Ergänzend zu diesen Lizenzbedingungen gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen für das DB-Marketingportal.

§ 2 Lizenzgewährung 

  1. Die Schriftenfamilie DB Type unterliegt dem Urheberrecht. Die DB verfügt über die exklusiven Nutzungsrechte an der DB Type. Die DB stellt die DB Type als Schriftdateien im Format .ttf, .otf, woff und .woff2 zum Download für Anwender bereit.
  2. Die DB räumt dem Anwender das unentgeltliche, nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare sowie räumlich, zeitlich und inhaltlich auf die Dauer und die Zwecke des Auftragsverhältnisses mit der DB oder einem Konzernunternehmen beschränkte Recht ein, die DB Type nach Maßgabe dieser Lizenzvereinbarung zu nutzen.
  3. Der Anwender darf die DB Type ausschließlich im Zusammenhang mit oder zur Erfüllung von Aufträgen und/oder Dienstleistungen verwenden, die er für die DB oder ein Konzernunternehmen erbringt. Jegliche andere Nutzung, insbesondere eine Nutzung für private eigene Zwecke oder für unberechtigte Dritte ist untersagt.
  4. Der Anwender darf die DB Type nicht an Dritte, die nicht der DB AG oder einem Konzernunternehmen angehören, unterlizenzieren, weitergeben oder diesen sonst zugänglich machen, es sei denn dies ist durch das zugrundeliegende Auftragsverhältnis zwischen dem Anwender und der DB bzw. dem Konzernunternehmen ausdrücklich gestattet. Der Anwender ist verpflichtet, hinreichende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, damit unberechtigte Dritte keinen Zugriff auf seine Kopien der DB Type haben.
  5. Der Anwender darf die DB Type nicht modifizieren, verändern, konvertieren, bearbeiten, rückentwickeln oder dekompilieren; er darf insbesondere keine grafischen Veränderungen vornehmen und/oder technische Funktionen verändern, entfernen oder ergänzen. Eine Bearbeitung oder Verwendung der DB Type in abgeänderter Form ist nur bei ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Genehmigung der DB zulässig.

§ 3 Gewährleistung; Haftung

  1. Aufgrund der unentgeltlichen Einräumung von Nutzungsrechten übernimmt die DB keine Gewährleistung für Sach- oder Rechtsmängel der DB Type.
  2. Die DB haftet nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, im Rahmen gesetzlich zwingender Haftungstatbestände, insbesondere des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen. Im Falle grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Konzernunternehmen sowie zugunsten von Erfüllungsgehilfen der DB und ihrer Konzernunternehmen.

§ 4 Laufzeit; Kündigung 

  1. Die Einräumung des Nutzungsrechts im Sinne von § 2 endet automatisch zu dem Zeitpunkt, an dem das zugrundeliegende Auftragsverhältnis zwischen dem Anwender und der DB bzw. einem Konzernunternehmen endet.
  2. Jede Partei ist berechtigt, diese Lizenzvereinbarung mit einer Frist von vier Wochen ordentlich zu kündigen. Die Lizenzvereinbarung kann von der DB zudem jederzeit fristlos aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Anwender gegen diese Lizenzvereinbarung verstößt und die Verletzung auf Abmahnung hin innerhalb angemessener Frist einstellt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
  3. Der Anwender ist verpflichtet, die Nutzung der DB Type unverzüglich nach Beendigung dieser Lizenzvereinbarung zu beenden und sämtliche in seinem Besitz befindlichen bzw. auf seinen Systemen installierten Schriftdateien sowie etwaige Sicherungskopien unverzüglich zu löschen.