Artikel: Abschnitt "F"
10) Die Aufnahme der Projektversicherung „DVA“ ist obligatorisch. Die Bereitstellung des DVA-Logos an den zuständigen Projektleiter der DB erfolgt durch die „DVA“ mit der Übersendung der Versicherungsunterlagen. Der DB Kommunikationstechnik GmbH liegt das „DVA“-Logo vor, sollte sie mit der Erstellung der Folien beauftragt werden.