Artikel: Abschnitt "E"
9) Der Hinweis auf EU-Beteiligung muss mindestens 25% der Gesamtfläche des Bauschildes betragen. Die Schildhöhe richtet sich nach dem Textvolumen – die EU-Fahne ist in der Größe fest definiert. Bei (Ko-) Finanzierung aus einem EU-Programm mit Nennung des jeweiligen EU-Programms.