Artikel: Abschnitt "B"
Raum für das Logo des Vorhabenträgers/Bauherren (DB InfraGO AG, DB Energie GmbH...) und (ggf.) eines vom Finanzier vorgegebenen Programmlogos. (Hinweis: Eigenkreationen von Logos sind unzulässig)
4) Die Position eines vom Finanzier vorgegeben Programmlogos.