Artikel: Abschnitt "A"
1) Finanzierungs-Partner: Gibt es keine Finanzierungs-Partner (reine Eigenmittel-Projekte), so entfällt dieser Abschnitt.
Bundeslogo: Für die Verwendung der Wort-Bildmarke „Die Bundesregierung“ gibt es Grundvorgaben des Bundes, wie das Einhalten der Schutzzone um das Logo und den weißen Untergrund, die zwingend eingehalten werden müssen. Diese Grundvorgaben sind einzusehen unter: https://styleguide.bundesregierung.de/sg-de/basiselemente/bildwortmarke
2) Bei (Ko-) Finanzierung durch Bundesland / Region / Gemeinde – jeweiliges Logo.
3) Bei EU-Finanzierung auch EU-Flagge oben rechts.